Wohnen & Leben
Startseite » Wohnen & Leben » Besondere Wohnform
Wir legen Wert darauf, dass die Individualität gewahrt wird. Die Mitarbeiter:innen in den Wohngruppen ergänzen sich in multiprofessionellen Teams mit verschiedenen pädagogischen und pflegerischen Berufen.
Sportliche Aktivitäten, Kochen, Kino oder einfach mit Freund:innen Zeit verbringen – eine sinnvolle Freizeitgestaltung wirkt sich positiv auf die Lebensfreude aus. Je nach Bedarf und Interessen unserer Klient:innen unterstützen wir durch individuelle Beratung und aktive Hilfestellung. Dabei organisieren wir regelmäßige Feiern, Urlaube sowie die Integration und das Engagement in örtlichen Vereinen.
Ob in einem unserer Wohnangebote oder ambulant in Ihrer eigenen Wohnung – die Voraussetzung für unsere Assistenz und für einen Wohnplatz ist ein sogenanntes Kostenanerkenntnis im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe. Das Sozialamt des Wohnorts, in dem Sie wohnen, ist für Sie zuständig. Dort müssen Sie einen Antrag stellen.
Gerne erklären wir Ihnen das Verfahren genau und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Antragsstellung.
Sollten Sie nicht direkt eine Entscheidung treffen wollen, können Sie unser Probewohnen nutzen. Dabei können Sie sich mit unseren Wohnmöglichkeiten und den angebotenen Assistenzleistungen intensiv auseinandersetzen.
Darüber hinaus bieten wir auch eine Gastaufnahme bei Urlaub, Krankheit oder Belastungssituationen der Angehörigen an.
Klient:innen, die den Anforderungen an ein festes Arbeitsverhältnis aufgrund von hohem Alter oder aufgrund von unterschiedlichen Beeinträchtigungen nicht mehr gewachsen sind, bekommen innerhalb unserer Einrichtung eine heiminterne Tagesstruktur angeboten. Assistenzleistungen dieser heiminternen Tagesstruktur umfassen beispielsweise:
Andrea Lehmann
Bereichsleitung Hildesheim
Galgenbergblick 3
31135 Hildesheim
Tel (05121) 604-427
Kathrin Runggas
Bereichsleitung Uelzen
Esterholzer Straße 16
29525 Uelzen
Tel (0581) 971639114
Sie können unsere Assistenzleistungen in einem unserer Wohnangebote oder ambulant in Ihrer eigenen Wohnung erhalten.
Voraussetzung dafür und auch für einen Wohnplatz ist ein sogenanntes Kostenanerkenntnis im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe. Zuständig für Sie ist das Sozialamt des Wohnorts in dem Sie wohnen. Dort müssen Sie einen Antrag stellen.
Gerne erklären wir Ihnen das Verfahren genau und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Antragsstellung.
Na klar, das kann ausprobiert werden. Wir schauen gern gemeinsam, wie und wo wir das anbieten können.
Sie können bei uns wohnen, wenn Sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen: