Ihre Fragen
Finden Sie an dieser Stelle Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Diakonischen Wohnheime Himmelsthür gGmbH.
An volljährige Menschen mit einer geistigen Einschränkung. Im Gesetz (SGB IX) steht: Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
Sie können unsere Assistenzleistungen in einem unserer Wohnangebote oder ambulant in Ihrer eigenen Wohnung erhalten.
Voraussetzung dafür und auch für einen Wohnplatz ist ein sogenanntes Kostenanerkenntnis im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe. Zuständig für Sie ist das Sozialamt des Wohnorts in dem Sie wohnen. Dort müssen Sie einen Antrag stellen.
Gerne erklären wir Ihnen das Verfahren genau und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Antragsstellung.
Sie können bei uns wohnen, wenn Sie die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
In den meisten Fällen mit keinen Kosten. Die Kosten für unsere Leistungen übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger.
Voraussetzung dafür ist ein sogenanntes Kostenanerkenntnis im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe. Zuständig für Sie ist das Sozialamt des Wohnorts in dem Sie wohnen. Dort müssen Sie einen Antrag stellen.
Gerne erklären wir Ihnen das Verfahren genau und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Antragsstellung.
Nein, wir sind gegenüber allen Glaubensrichtungen offen.
Na klar, das kann ausprobiert werden. Wir schauen gern gemeinsam, wie und wo wir das anbieten können.
Bei uns gibt es vielfältige Wohn- und Assistenzmöglichkeiten. Diese werden immer an den jeweiligen Bedarf und die Bedürfnisse angepasst. Wir leisten die Unterstützung, die den Menschen ihre Selbstbestimmung garantiert und erhält. Selbstverständlich auch in einer barrierefreien Wohnung wenn gewünscht. Sprechen Sie uns gerne an, dann erläutern wir Ihnen alle Möglichkeiten im Einzelfall!
Hier finden Sie alle Ansprechpersonen.
Hier finden Sie alle Ansprechpersonen.
Voraussetzung für unsere Assistenzleistungen und für einen Wohnplatz ist ein sogenanntes Kostenanerkenntnis im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Die Eingliederungshilfe gehört zur Sozialhilfe. Zuständig für Sie ist das Sozialamt des Wohnorts in dem Sie wohnen. Dort müssen Sie einen Antrag stellen.
Gerne erklären wir Ihnen das Verfahren genau und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Antragsstellung.
Andrea Lehmann
Bereichsleitung Hildesheim
Galgenbergblick 3
31135 Hildesheim
Tel (05121) 604-427
Kathrin Runggas
Bereichsleitung Uelzen
Esterholzer Straße 16,
29525 Uelzen
Tel (0581) 971639114